§ 1 Geltungsbereich
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Sabrina Schumacher (im Folgenden „Lektorin“ genannt) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die AGB an. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
- Sobald der Kunde der Lektorin den besprochenen Auftrag in schriftlicher Form erteilt, gilt der Vertrag über die vereinbarte Leistung (Lektorat, Korrektorat, einzelne Services für Autor:innen, einzelne Korrekturen Texte aller Art) als abgeschlossen.
- Ein Probelektorat bzw. Probekorrektorat gilt noch nicht als abgeschlossener Vertrag. Sowohl der Kunde als auch die Lektorin sind berechtigt, nach dessen Beendigung ohne die Vereinbarung eines Auftrags auseinanderzugehen.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, der Lektorin die gewünschten Informationen vor Vertragsabschluss zukommen zu lassen (dazu zählen Bearbeitungszeit, Manuskriptlänge, Randinformationen, Textprobe …). Anhand dieser Informationen erstellt die Lektorin ein Angebot bezüglich Bearbeitungsdauer, Preis pro Normseite / Leistung, Zahlungsvereinbarungen usw. – oder sie lehnt die Anfrage ab.
- Die Lektorin behält sich das Recht vor, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des gesamten Manuskripts vom Vertrag zurückzutreten, sollte die Qualität des restlichen Dokuments erheblich von der Qualität der ersten Probeseiten abweichen. In diesem Fall können sich die Vertragsparteien auf eine erhöhte Vergütung einigen.
- Die vereinbarten Bedingungen können während des Prozesses geändert werden, müssen jedoch in Schriftform von dem Kunden oder der Lektorin bestätigt werden.
§ 3 Preise
- Für das Lektorat und das Korrektorat berechnet die Lektorin Normseiten-Preise. Eine Normseite umfasst komplett gefüllt 1.800 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen), das sind 30 Zeilen à 60 Anschläge. Die VG Wort rechnet wegen der Absatzstruktur mit 1.500 Anschlägen pro Normseite. Die Lektorin übernimmt diese Empfehlung und kalkuliert für den Kunden mit ebenjener Zahl.
Eine Schätzung der Seitenanzahl legt die Lektorin vor dem Vertragsabschluss anhand der ihr mitgeteilten Zeichenanzahl des zu bearbeitenden Dokuments fest. Dabei wird die Zeichenanzahl (inklusive Leerzeichen) durch 1.500 geteilt. Die erbrachte Leistung hat jedoch oft Einfluss auf den geschätzten Wert, darum steht ein endgültiger Preis erst nach erbrachter Leistung fest. Entscheidend ist hierfür die während der Leistung höchste erreichte Seitenzahl, nicht die Seitenzahl des Endprodukts. - Für die Services für Autor:innen und die Korrektur von Bewerbungen gelten festgesetzte Preise, die der Kunde beim Vertragsabschluss anerkennt.
- Mehraufwand (z.B. mehr als drei Lektoratsrunden, mehr als drei Klappentext-Entwürfe) können nachträglich von der Lektorin dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
- Aufgrund der für die Lektorin geltende Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird bis Ende 2022 keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 4 Rechnung und Zahlungsbedingungen
- Die Lektorin erstellt direkt nach erbrachter Leistung eine Rechnung für den Kunden, die er innerhalb eines Zeitrahmens von entweder 14 oder 28 Tagen zu begleichen hat.
Die genauen Zahlungsbedingungen werden vor Vertragsabschluss mit der Lektorin abgesprochen. - Ab einem Auftragswert von 200 € ist die Lektorin berechtigt, eine Zahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises entweder als Anzahlung oder nach dem ersten Bearbeitungsdurchgang zu verlangen.
- Eine Ratenzahlung ist möglich, muss jedoch individuell zwischen Kunde und Lektorin abgesprochen werden.
§ 5 Bearbeitung
- Die Lektorin arbeitet grundsätzlich mit der „Änderungen nachverfolgen“- und der Kommentarfunktion von Microsoft Word, OpenOffice oder Papyrus Autor. Beim Exposé-Gutachten, den Klappentext-Diensten, der Pitch-Hilfe und bei sonstigen Texten (bis 250 Wörter) ist auch eine Bearbeitung im PDF-Format möglich. Der Kunde verpflichtet sich dazu, der Lektorin den zu bearbeitenden Text als Datei im Format .doc, .docx, .odt, .rtf, .pap oder .pdf zukommen zu lassen.
- Möchte der Kunde eine Fortsetzung einer Reihe lektorieren, korrigieren oder begutachten lassen, muss der Kunde der Lektorin eine Datei mit der Endfassung oder ein Druckexemplar der vorherigen Bände zur Verfügung stellen.
- Die Lektorin korrigiert anhand der Empfehlungen der aktuellen Ausgabe des Duden zur deutschen Rechtschreibung.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Lektorin in den Text eingreift, um Fehler auszumerzen. Dies gilt sowohl im Korrektorat als auch im Lektorat (auch um Logik aufrechtzuerhalten oder den Stil zu verbessern). Nicht jede Änderung bedarf hierbei einer ausführlichen Erklärung, darf jedoch vom Kunden erfragt werden.
- Vorschläge, die die Lektorin anhand von Kommentaren oder eines zusätzlichen Feedbacks an den Kunden vermittelt, müssen vom Kunden nicht übernommen werden.
Die Lektorin versichert jedoch, ihr Möglichstes zu tun, um eine Verbesserung des Ausgangstextes zu veranlassen. Ziel darf dabei allerdings nicht die Unfehlbarkeit sein, sondern eine reine Optimierung des Textes.
§ 6 Lieferung
- Die Dauer der erbrachten Leistung wird individuell zwischen Kunde und Lektorin abgesprochen. Die Lieferung erfolgt nach dieser Absprache.
- Die Lektorin bemüht sich um Einhaltung der vereinbarten Frist. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Ist ein Liefertermin nicht einzuhalten, verpflichtet sich die Lektorin, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen möglichen Termin zu benennen.
Der Kunde hat im Fall einer von der Lektorin verschuldeten Terminüberschreitung das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, wenn es sich um eine dringende Abgabefrist handelt, die nicht eingehalten werden kann; ausstehende Vergütungsansprüche seitens der Lektorin erlöschen in diesem Fall. - Handelt es sich um eine vom Kunden verursachte Verzögerung, hat die Lektorin das Recht, die restliche Erfüllung des Auftrags auf einen späteren als zuerst vereinbarten Liefertermin zu verschieben und ggf. eine verfrühte An- oder Bezahlung des Gesamtpreises für den Auftrag zu verlangen.
- Sollte das zugesagte Projekt vom Kunden um mehr als ein Jahr verschoben werden, darf die Lektorin die Anzahlung von 30 % bereits zum zuerst vereinbarten Termin verlangen.
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
- Der Kunde hat die Vollständigkeit der übersandten Texte zu überprüfen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Sowohl die Lektorin als auch der Kunde verpflichten sich dazu, in regelmäßigem Kontakt miteinander zu stehen, solange der Auftrag andauert. Klärungen von missverständlichen Formulierungen sollten von beiden Seiten aus gegeben sein.
- Der Kunde verpflichtet sich dazu, mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will. Ist eine besondere Korrektur notwendig (z.B. nach Verlagsvorgaben), muss der Kunde das vor Beginn der Bearbeitung mitteilen. Für den Fall, dass der Kunde den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Kunde keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Lektorin.
- Handelt es sich um einen Text mit benötigten Erklärungen zur Terminologie (z.B. bezüglich enthaltener Fremdsprachen oder einer erfundenen Sprache), muss der Kunde die Lektorin vorab davon in Kenntnis setzen und nötige Erklärungen schriftlich an die Lektorin übermitteln.
- Möchte der Kunde besondere Schreibweisen im Text beibehalten, die außerhalb der von der Autorin verwendeten Duden-Empfehlung liegen, muss er das der Lektorin mitteilen. Das betrifft unter anderem auch die Verwendung der schweizerdeutschen Rechtschreibung.
- Insofern der Kunde diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, darf er nach Beendigung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe nicht nach seinen Wünschen gearbeitet.
- Die zu bearbeitenden Texte und Unterlagen müssen in jeder Phase der Bearbeitung vollständig, leserlich und in einer nachvollziehbaren Form vorgelegt werden.
§ 8 Vertraulichkeit
- Die Lektorin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu Zwecken der vereinbarten Leistungen. Dafür muss der Kunde vor oder während der vereinbarten Leistung ein von der Lektorin zur Verfügung gestelltes Datenschutz-Formular ausfüllen und ihr in Bildform (Scan oder Foto) oder per Post mitsamt Unterschrift zukommen lassen.
- Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Lektorin und dem Kunden kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Unbefugte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Die Lektorin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.
- Die Lektorin darf, muss jedoch nicht unbedingt eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes aufbewahren.
§ 9 Haftung der Lektorin
- Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zum vereinbarten Honorar. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Die Lektorin führt die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durch. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
- Beanstandungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert. Weist der bearbeitete bzw. erstellte Text trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung der Fehler innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Die Lektorin darf nicht vom Kunden belangt werden, wenn die Vorschläge und Korrekturen der Lektorin durch den Kunden nicht übernommen wurden. Eine Reklamation ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
- Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, Dritte). In solchen Fällen ist die Lektorin berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde in vollem Umfang.
- Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 10 Kündigung
- Möchte der Kunde den Auftrag vor Beendigung abbrechen, bedarf es einer schriftlichen Kündigung. Die Lektorin ist berechtigt, je nach Auftragsstatus eine Aufwandsentschädigung von mindestens 30% des Gesamtpreises zu verlangen.
- Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Kunden als auch die Lektorin, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat allerdings der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Erledigung des Auftrages von Seiten des Kunden oder der Lektorin verhindern. - Sagt der Kunde 4 Wochen oder weniger vor dem vereinbarten Beginn der Leistung das Projekt komplett ab, darf die Lektorin ein Ausfallhornorar von 20 bis 30 % (je nach Projektlänge) verlangen.
§ 11 Nennung im Impressum, auf Websites und in Social Media
- Der Kunde darf bei einem Korrektorat oder Lektorat den Namen der Lektorin und die Adresse ihrer Website im Impressum seines Werks nennen, außer die Lektorin teilt ihm schriftlich mit, dies nicht zu tun.
- Der Kunde darf die Lektorin als ebensolche auf seinen Social-Media-Kanälen und seinen Websites / Blogs benennen, jedoch nicht in Verruf bringen.
- Die Lektorin darf, muss jedoch nicht das bearbeitete Werk unter ihren Qualifikationen auf ihrer Homepage angeben bzw. auf ihren Social-Media-Kanälen bewerben.
§ 12 Belegexemplar
- Der Kunde verpflichtet sich, der Lektorin nach Erscheinen des bearbeiteten Werks ein Belegexemplar zukommen zu lassen. Handelt es sich um eine reine E-Book- oder Hörbuch-Veröffentlichung, gilt das auch für ebenjene Formate.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Lektorin. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Lektorin und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kulmbach.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.